LUZERN LIVE 2025
Ab sofort darfst du dich als Ausstellenden für das LUZERN LIVE 2025 bewerben. Bitte lies die Informationen auf dieser Seite genau durch, bevor du das Anmeldeformular ausfüllst und abschickst.
Wir freuen uns sehr, auf viele, individuelle FOOD-Spezialitäten und kreative PRODUKTE-Kreationen!
❤-lichst, Euer Team vom LUZERN LIVE
DATUM
17. Juli – 26. Juli 2025, 10 Tage
ORT
Europaplatz, Pavillon, Schweizerhofquai
ÖFFNUNGSZEITEN
EUROPAPLATZ
Montag bis Sonntag ab 11.45 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig bis 01.00 Uhr)
PAVILLON und SCHWEIZERHOFQUAI
Montag bis Donnerstag ab 16.00 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig bis 01.00 Uhr)
Freitag bis Sonntag ab 11.45 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig bis 01.00 Uhr)
OPTION A: Platzmiete inkl. Hütte von LUZERN LIVE für FOOD-Ausstellende
Food-Hütte 4x2 Meter: CHF 6'310.–
Food-Hütte 3x2 Meter: CHF 5'760.–
OPTION B: Platzmiete inkl. Hütte von LUZERN LIVE für PRODUKT-Ausstellende
(Die Hütten werden ausschliesslich begehbar vermietet. Für Tische, Ablage- oder Verkaufsflächen sind die Ausstellenden selber verantwortlich.)
Produkte-Hütte: 3x3 Meter: CHF 2'500.–
OPTION C: Platzmiete bei Eigenbauten für FOOD- oder PRODUKTE-Ausstellende
FOOD-Ausstellenden mit Eigenbauten werden ausschliesslich beim Europaplatz platziert.
Eigenbau bis 8m2: Fr. 4'990.— plus Fr. 500.— für jeden weiteren m2
Eigenbauten, die nicht zum LUZERN LIVE Festival-Konzept passen, können ohne Begründung abgelehnt werden.
ZUSÄTZLICH
Allen Ausstellenden (FOOD & PRODUKTE), die eine Hütte mieten, steht einen Platz neben der Hütte für Kühlschrank, Gefrierfach und/oder Lagerung zur Verfügung (max. 2m2). Die Fläche muss zusätzlich gemietet werden (pro m2 = CHF 300.--).
NEBENKOSTEN
Einmalige Kosten für die Planung und den Betrieb aller Ausstellenden.
FOOD-Stände: CHF 400.–
PRODUKTE-Stände: CHF 200.–
STROMKOSTEN
Normaler Anschluss ohne extra: einmalig CHF 50.– (T23)
Stromkosten LL 23 gemäss Tabelle
Strombezug max.
Preis Fr. pro Tag / exkl. MwSt.
2.3 kW
Pauschal Fr. 50.–
3.3 kW
CHF 7.–
5.0 kW
CHF 13.–
6.0 kW
CHF 18.–
10.0 kW
CHF 36.–
12.0 kW
CHF 46.–
15.0 kW
CHF 63.–
20.0 kW
CHF 83.–
Ich weiss es nicht
CHF 100.–
Die Ausstellenden müssen ihren genauen Stromverbrauchangeben. Die Strombestellung ist Bestandteil des Vertrages.
WIE VIEL STROM BENÖTIGE ICH?
Jedes Stromgerät hat ein Etikett, das dessen Stromverbrauch anzeigt. Auf dem Strombestellformular sind die Geräte inkl. Stromverbrauch (in Watt) einzeln aufzulisten. Hat das Gerät kein Etikett, kann das Modell und die Angaben im Internet gefunden werden.
Tipp: Watt x 1’000 = kW
Die genaue Angabe ist wichtig. Nachträgliche Änderungen sind kompliziert und werden den Ausstellenden in Rechnung gestellt.
Ein Anschluss bis 2.3KW Strom kostet einmalig CHF 50.--. Höhere Strom-Anschlüsse werden anhand der Stromtabelle ermittelt. Alle Ausstellenden haben NUR EINEN Stromanschluss zur Verfügung. Für die interne Verteilung sowie für die Verteilung bis zum Stromkasten sind die Ausstellenden selbst verantwortlich (mind. 25 Meter langes Kabel mitbringen).
In den Hütten kann keine Wasserleitung installiert werden. Fliessendes Wasser kann mit einer mobilen Handwaschanlage selbstständig installiert werden. Beim Europaplatz und beim Pavillon stellen wir eine zentrale Abwaschstation mit Wasserzugang zur Verfügung.
UMSATZBETEILIGUNG
Umsatzbeteiligung: 12%
Die Umsatzbeteiligung wird nur fällig, wenn die 12% vom Umsatz höher sind als die Miete der Hütte. Die Platzmiete wird von der Umsatzbeteiligung abgezogen.
BEISPIEL 1
Gesamtumsatz vom 17.07. – 26.07.2025 : CHF 40'000.–
12% vom Gesamtumsatz (von CHF 40'000.–) : CHF 4'800.–
Miete Food-Hütte 3x2 Meter : CHF 5'760.–
Die Umsatzabgabe wird nicht fällig, weil 12% vom Gesamtumsatz tiefer als die Platzmiete ist.
Platzmiete (CHF 5'760.– ) > 12% vom Gesamtumsatz (CHF 4'800.–)
BEISPIEL 2
Gesamtumsatz vom 17.07. – 26.07.2025: CHF 80'000.–
12% vom Gesamtumsatz (von CHF 80'000.–) : CHF 9'600.–
Miete Food-Hütte 3x2 Meter : CHF 5'670.–
Die Umsatzabgabe wird fällig, weil 12% vom Gesamtumsatz höher als die Platzmiete ist. Miete inkl. MwSt. (CHF 5'670.– ) < 12% vom Gesamtumsatz(CHF 9'600.–)
WICHTIG
Alle Beträge verstehen sich ohne MwSt.
Wir von LUZERN LIVE richten unseren Fokus auf das Thema «ökologische Nachhaltigkeit» und somit fit für die Zukunft zu sein. Ein sehr komplexes und vielfältiges Thema, welches wir nun Jahr für Jahr angehen und verbessern wollen, bis wir das Ziel erreicht haben, ein möglichst ressourcen schonendes, nachhaltiges und verantwortungsvolles Festival in unserer Gesellschaft zu sein.
Wir bevorzugen luzernische/zentralschweizerische, respektive regional Anbieter:innen. Können die Stände nicht regional vergeben werden, nehmen wir nationale Ausstellende an.
PRODUKTE AUS DER SCHWEIZ
Falls Foodverkäufer:innen ihre Produkte aus dem Ausland beziehen, muss dies mit der veranstaltenden Organisation abgesprochen werden. Fleisch muss zwingend aus der Schweiz und Fisch aus heimischen Gewässern/Zucht stammen. Salzwasserfische und Meeresfrüchte sind nicht erlaubt.
VEGETARISCHE & VEGANE OPTIONEN
Nur maximal die Hälfte des Menu-Angebots darf Fleisch, Geflügel oder Fisch bestehen. Die andere Hälfte muss vegetarisch oder vegan sein. Wenn vegetarische & vegane Produkte in den selben Gerätschaften wie non-vegane, respektive non-vegetarischen Produkte verarbeitet werden, muss darauf hingewiesen werden (z.B. mit «Kann Spuren von …enthalten.»).
LEBENSMITTELHYGIENE
Um die Standards der Lebensmittelhygiene zu gewährleisten, bitten wir alle Ausstellenden, die Lebensmittel unter strikter Einhaltung der hygienischen Anforderungen zuzubereiten. Es wird empfohlen, möglichst mit vorbereiteten Produkten zu arbeiten, um eine einwandfreie Qualität und Sicherheit der angebotenen Speisen zu garantieren.
KONZEPT
Falls kein authentischer, zum Food-Konzept dazugehörender Verkaufspunkt besteht, wird die Hütte von den Veranstaltenden zur Verfügung gestellt und gemäss der Option A (Platzmiete inkl. Hütte gestellt von LUZERN LIVE) der Konditionen verrechnet. Für eine Teilnahme als FOOD-Anbieter:in ist die Einreichung eines Konzepts zwingend.
NICHT ERLAUBT
Ausgeschlossen ist der Verkauf von Getränken sowie das Kochen auf offenem Feuer.
Das LUZERN LIVE ist in drei Zonen unterteilt.
ZONE 1: Pavillon
FOOD-Hütten
ZONE 2: Europaplatz
FOOD-Hütten
FOOD-Eigenbauten
ZONE 3: Schweizerhof-Quai
PRODUKTE-Ausstellende
Sonderwünsche für die Standortwahl können wir leider nicht berücksichtigen!
Wichtige Informationen im Bezug auf die Hütten/Eigenbauten:
- Jede Hütte muss liebevoll dekoriert und selbst beleuchtet werden.
- Plastikbanner ausserhalb der Hütten und blinkende Lichter sind NICHT gestattet.
- ES DÜRFEN KEINE SCHILDER ODER ÄHNLICHES UNTERHALB DER HÜTTEN-TRESEN ANGEBRACHT WERDEN!
- Vor der Hütte dürfen keine Kartenständer, Passanten-Stopper oder andere Gegenstände aufgestellt werden.
- Die Hütten dürfen zum Schutz mit einem Teppich oder Linoleum/PVC ausgestattet werden.
- Über Nacht sind alle Öfen und Lichter zulöschen. (Brandgefahr!)
- Über Nacht sollten alle Wertgegenständeaus der Hütte mitgenommen werden und die Hütten mit einem eigenen Schloss abgeschlossen werden.
- Gasheizungen und Heizungen mit flüssigem Brennstoff ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Die Hütten sind vorne geschlossen und werden mit einer Trese von ca. 40cm Tiefe an die Ausstellenden übergeben. Die Tresen dürfen entfernt werden, müssen aber am Schluss unbeschädigt wieder angebracht sein.
Hütte 3x2m -> Innenmasse 291 x 191cm (H vorne 240 | H hinten 210cm)
Hütte 4x2m -> Innenmasse 391 x 191cm (H vorne 240 | H hinten 210cm)



Die Hütte ist vorne offen und somit begehbar. Es steht jedem frei, ob einen Tresentisch gestellt werden will oder ob die Kunden sich wie in einem kleinen Verkaufsladen fühlen sollen. Über Nacht kann die Hütte sicher verschlossen werden.
Hütte 3x3m


Mit Gas zu kochen ist erlaubt – es bedingt aber viel Vorsicht. Wer mit Gas kocht, muss zwingend einen Sicherheitsnachweis über seine Kochgeräte mitbringen (am Gerät -> Kleber). Neben dem Kleber muss auch das Protokoll dazu vorhanden sein. Wir werden mit einer Fachperson alle Geräte sowie die Anzahl der Gasflaschen auf Platz prüfen.

Es darf sich pro Stand maximal eine Ersatz-Gasflasche pro Gasflasche im Einsatz befinden. Die Gasflaschen kannst du über die tägliche Anlieferung austauschen. Wir empfehlen die Komposit-Gasflaschen. Ausstellende aus dem Ausland müssen Geräte mit Schweizer Prüfung haben.
Umgang mit Gasgeräte: https://le-theatre.ch/greber/
Sicherheit mit Flüssiggas: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/
ZAHLUNGSSYSTEM
LUZERN LIVE ist Cashless. Jede:r Standbetreiber:in ist für sein eigenes Bezahlungssystem zuständig. Die gängigen Cashless-Zahlungsarten (ES, Visa, Mastercard und Twint) sind anzunehmen. Alle Zahlungen müssen zwingend in Schweizer Franken abgerechnet werden.
Auf Anfrage können Ausstellende eine zusätzliche Chash-Kasse betreiben. Diese muss ebenfalls abgerechnet und in die Umsätze ins Umsatztool übertragen werden.
UMSATZABGABE
Ein wichtiger Teil der Miete ist die Umsatzabgabe. Wir richten nach Vertragsabschluss einen Onlinetool ein, bei dem alle Ausstellenden ihre täglichen Umsätze eintragen können.
DEBOT- UND MEHRWEGSYSTEM
Alle Teller, Becher und Zubehör, die den Kunden abgegeben werden, müssen über Pacovis durch LUZERN LIVE bezogen werden. Weitere Informationen folgen nach Zusage.
VERSICHERUNG/HAFTUNG
Alle Ausstellenden müssen für die Laufzeit mit einer Haftpflicht- und einer Sachversicherung (z.B. Diebstahl ausser Haus/für den Betrieb) versichert sein. Für die Versicherung ist jede:r Aussteller:in selbst verantwortlich. Gegenüber der Veranstalterin können keine Haftung erhoben werden.
Kann das LUZERN LIVE aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische Unruhen etc.) nicht stattfinden, bestehen keine gegenseitigen Haftungsansprüche.
ZAHLUNGSBEDINGUNG
Die Bewerbungen werden ausgewertet und schriftlich bestätigt/abgesagt. Mit der Bestätigung erhalten die Aussteller: innen den entsprechenden Vertrag. Dieser ist ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Mit vollständigem Vertragserhalt senden wir den Aussteller: innen eine erste Akonto-Rechnung, die innert 10 Tagen zu begleichen ist.
Der Zahlungseingang ist für den Check-In massgebend. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Standplatz ohne weitere Wahrung an jemanden auf der Warteliste weitergegeben.
VERBINDLICHKEIT
Eine Bewerbung ist bindend! Den Aussteller:innen werden Administrationsgebühren in folgenden Rücktrittsfällen in Rechnung gestellt:
- Der Anmeldeschluss ist am 7. April 2025
- Erste Zu- oder Absagen folgen voraussichtlich Ende Mai / bis Mitte Juni.
- Eine Bewerbung ist bindend.
- Wird die Bewerbung bestätigt und der Ausstellende zieht sich zurück, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.– fällig.
- Rücktritt nach Vertragszustellung durch den Veranstalter: CHF 200.–
- Rücktritt nach Vertragsrücksendung durch den Ausstellenden: CHF 250.–
- Rücktritt bis 2 Monate vor Beginn Luzern Live Festival: 50% der Rechnungssumme.
- Rücktritt bis 1 Monat vor Beginn Luzern Live Festival: 100% der Rechnungssumme.
- Bei Nichterscheinen wird die vollständige Rechnungssumme geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 1'000, welche – innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.
- Bei frühzeitigem Abbruch wird die vollständige Rechnungssumme geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500, welche – innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.
- Diese Vorschriften gelten ebenfalls, falls jemand von der Veranstaltung bei Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verstoss gegen die Vertragsvorschriften verwiesen wird.
- Die Veranstaltenden behalten das Recht, am Folgetag des Nichterscheinens über den Verkaufsstand zu verfügen.
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen ausgewertet.
- Alle deine Bewerbungsinformationen sind verbindlich.
- Alle vom Veranstalter kommunizierten Konditionen sind verbindlich.
- Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
- Das Festival wird nur durchgeführt, wenn es gemäss Bestimmungen möglich ist.
- Alle Ausstellenden-Anmeldungen sind nur verbindlich, sofern das Festival stattfinden kann.
- Mit der Anmeldung bestätige ich, dass mir bewusst ist, dass es noch Änderungen geben kann.
- Mit der Anmeldung bestätige ich, dass ich weiss, dass dies noch keine Zusage vom LUZERN LIVE Festival ist.